Drittes Kapitel: Die Zurechnung von Vermögensgegenständen
摘要
Die wirtschaftliche Vermögenszurechnung sowie das wirtschaftliche Eigentum werden als Ausdruck der wirtschaftlichen Betrachtungsweise verstanden. Insofern ist insbesondere auf das wirtschaftliche Gehalt eines jeweiligen Geschäftsvorfalls abzustellen. Gleichermaßen ist eine Objektivierung notwendig, die durch Verrechtlichung erreicht wird und zu Rechtsklarheit sowie Rechtssicherheit beitragen kann.