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Erstes Kapitel: Methodische Grundlagen zur Auslegung des handels- und steuerbilanzrechtlichen Vermögensbegriffs

  • Michael Knoblauch

摘要

Der handelsrechtliche Jahresabschluss ist gemäß § 243 Abs. 1 HGB nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Diese sind als offenes System „sich wechselseitig ergänzender und beschränkender Grundsätze“ zu charakterisieren, mithin als „paradigmatisches System von Rechtsprinzipien, Folgeprinzipien und rechtlichen Einzelnormen“.