Erstes Kapitel: Methodische Grundlagen zur Auslegung des handels- und steuerbilanzrechtlichen Vermögensbegriffs
摘要
Der handelsrechtliche Jahresabschluss ist gemäß § 243 Abs. 1 HGB nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Diese sind als offenes System „sich wechselseitig ergänzender und beschränkender Grundsätze“ zu charakterisieren, mithin als „paradigmatisches System von Rechtsprinzipien, Folgeprinzipien und rechtlichen Einzelnormen“.