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Amtsethos und Amtswürde

  • Klaus Ferdinand Gärditz

摘要

Amtsethos und Amtswürde sind keine Rechtsbegriffe. Sie sind aber als metarechtliche Heuristik geeignet, die hinter der Idee der Amtlichkeit und dem darauf gründenden geltenden Recht stehenden Strukturerwartungen deutlich sowie beobachtbar zu machen. Amtlichkeit gründet auf Verwaltungsorganisation, die öffentliche Ämter und damit amtliches Handeln von den Personen abstrahiert, die diese Ämter aktuell wahrnehmen. Subjektive Eigeninteressen und objektive Gemeinwohlbelange werden getrennt. Der Rücktritt von einem Amt ist keine spezifische Rechtsform. Öffentliche Ämter gründen auf öffentlicher Übertragung und können grundsätzlich nicht einseitig beendet werden. Der Rücktritt ist aber eine politische Dramaturgie, die Amtsethos und seine Konsequenzen sichtbar macht. Insoweit verdeutlichen Rücktritte demokratische Verantwortlichkeit und Legitimationsabhängigkeit von Herrschaft, inszenieren also praktisches Verfassungsleben und übersetzen formales Recht in politische Kommunikation.