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Agendahypothese

  • Martina Schlögel

摘要

Aufgrund der stark ansteigenden Verfahrenszahlen am Bundesverfassungsgericht – insbesondere bei den Verfassungsbeschwerden und den Richtervorlagen – sah der Gesetzgeber Mitte der 1980er Jahre Handlungsbedarf, wandelte die bis dahin bestehenden Vorprüfungsausschüsse mit Änderungsgesetz vom 12. Dezember 1985 in Kammern um und gestaltete so das Annahmeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht grundlegend neu. Mit dem Änderungsgesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, dass auch die Kammern nach § 93b BVerfGG unter den Voraussetzungen des § 93c BVerfGG Verfassungsbeschwerden stattgeben können.