Sozialisierungshypothese
摘要
Die Organisation des Bundesverfassungsgerichts als „Zwillingsgericht“ mit zwei selbständigen und gleichrangigen Senaten ist eine ungewöhnliche Struktur. Im Rahmen des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee wurde auch über ein Verfassungsgericht mit mehreren Senaten nachgedacht, dieser Gedanke aber wieder verworfen. Aus dem Zwillingsgericht ein „Einheitsgericht“ zu machen, wurde in den späten 1960er Jahren im Rahmen der Diskussion zum vierten Änderungsgesetz zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz erwogen.