Gesetzgeberhypothese
摘要
Die Befugnis parlamentarische Gesetze zu verwerfen, gibt dem Bundesverfassungsgericht nicht nur sein spezielles institutionelles Gepräge, sondern unterscheidet es auch von anderen Gerichten: Normenkontrollen machen die Staatsgerichtsbarkeit zur Verfassungsgerichtsbarkeit. Zwar gibt Artikel 100 Abs. 1 GG jedem Richter das Recht zu prüfen, ob ein Gesetz, das er anwendet, verfassungsgemäß ist. Kommt er aber zu der Überzeugung, dass es verfassungswidrig ist, darf er sich nicht selbst über das Gesetz und damit über den Willen des Gesetzgebers hinwegsetzen, sondern muss das damit verbundene Verfahren aussetzen und dem Bundesverfassungsgericht die Vorlagefrage nach der Gültigkeit der Norm unterbreiten.