Konsenshypothese
摘要
Mit der vierten Änderungsnovelle zum BVerfGG vom 21.12.1970 wurde den Richtern am Bundesverfassungsgericht durch den Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, ihre in der Beratung vertretene, von der Richtermehrheit abweichende Meinung in einem offenen Sondervotum niederzulegen.