Der Mensch im Recht und ausgewählten Nachbarwissenschaften
摘要
Im ersten Kapitel werden zwei menschliche Attribute – Rationalität und Egoismus – als zwei Stellschrauben staatlicher Verhaltenssteuerung analysiert und entsprechend ihrem Geltungsanspruch und ihrer Funktion eingeordnet: Zunächst wird der Blick auf das Recht selbst und in der Interpretation der Rechtsprechung des BVerfG und des EuGH gerichtet. Danach erfolgt eine Untersuchung der rechtstheoretischen Entwürfe von Thomas Hobbes, des Utilitarismus und der ökonomischen Theorie des Rechts, die den Erkenntnissen der modernen Verhaltensforschung gegenübergestellt werden. Es ergibt sich zwar ein nach utilitaristischer Überzeugung dominierendes rational-egoistisches Motiv, das ein von Befehl und Gehorsam bestimmtes Staats- und Rechtsverständnis nach sich zieht. Nicht erst durch die Erkenntnisse der modernen Verhaltensforschung muss dieses jedoch korrigiert werden. Denn spätestens die wissenschaftlich ermittelten Wahrnehmungsverzerrungen (sog. Biases) zeigen, dass der Mensch anders handelt als der Prototyp des „Homo Oeconomicus“. Doch wie sind Status Quo Bias und Co. einzuordnen – als Symptome eines fehlbaren Menschen oder als hilfreiche Daumenregeln für ein kapazitätsgerechtes Handeln?