Drohnen und Urheber- sowie Persönlichkeitsrecht
摘要
Drohnen sind mittlerweile für viele Personen erschwinglich und einfach zu betreiben. Regelmäßig verfügen sie über Kameras, die hochauflösende Bilder aus Blickwinkeln ermöglichen, die ohne Einsatz einer Drohne nicht möglich wären. So können spektakuläre und detailreiche Aufnahmen der Umgebung angefertigt werden. Zugleich stellen sich dabei facettenreiche urheberrechtliche wie persönlichkeitsrechtliche Rechtsfragen. Zum einen können die mittels Drohnen selbst angefertigten Inhalte (Fotos, Videos) urheberrechtlich geschützt sein. Zum anderen sind aber auch Urheberrechte Dritter zu beachten, etwa, wenn urheberrechtliche geschützte Gegenstände abgelichtet werden. Darüber hinaus können auf Aufnahmen von Kameradrohnen Personen abgelichtet sein, und der Einsatz von Drohnen kann die Privatsphäre Dritter berühren. Es zeigt sich: Beim Betrieb von zivilen Drohnen müssen nicht nur die Regeln zur allgemeinen Sicherheit des Luftverkehrs eingehalten, sondern auch Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte beachtet werden. Das vorliegende Kapitel gibt einen Überblick über die wesentlichen urheberrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Aspekte beim Einsatz ziviler Kameradrohnen. Die folgende Betrachtung ist begrenzt auf Sachverhalte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.