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Die nationale Rechtslage: Das Drohnenrechts-Anpassungsgesetz vom 14.06.2021

  • Norbert Kämper

摘要

Mit Inkrafttreten der unmittelbar geltenden EU-Verordnungen 2019/947 und 2019/945 am 31.12.2020 waren diverse nationale Rechtsvorschriften über den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen aufgrund des Anwendungsvorrangs des Europarechts nicht mehr anwendbar. Allerdings bleibt § 30 LuftVG im Hinblick auf den Einsatz von Drohnen für militärische Zwecke von der DVO (EU) 2019/947 unberührt.