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Einleitung

  • Katharina Weyrich

摘要

Die Beratung in sozialrechtlichen Angelegenheiten ist kein neues Phänomen, sondern existiert solange wie es das Sozialrecht gibt. Mit der Novellierung des Rechtsberatungsrechts im Jahre 2008 ist sie erstmals auf eine rechtlich sichere Grundlage gestellt worden. Zugleich hat der Gesetzgeber mit der Reformierung anerkannt, dass die Beratung für das Funktionieren des Sozialsystems unverzichtbar ist. Diese These wird auch durch die Rechtsprechung gestärkt Umso verwunderlicher ist, dass es keine flächendeckenden statistischen Daten über das Beratungsaufkommen, den Beratungsumfang und die Inhalte sowie die beratenden Akteur:innen gibt.