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Betriebsvereinbarung

  • Maria Dimartino

摘要

Eine Betriebsvereinbarung (s. Abb. 8.1) ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie muss schriftlich vereinbart werden und hat normative (ein Gesetz wird auch Norm genannt) und zwingende Wirkung, vgl. § 77 BetrVG. Normativ bedeutet, dass die Betriebsvereinbarung wie ein „Gesetz des Betriebes“ wirkt, da sich jeder Arbeitnehmer i. S. v. § 5 BetrVG hierauf berufen darf, ohne dass dieser mitverhandelt oder unterschrieben hat.