Beteiligungsrechte des Betriebsrates
摘要
Im § 80 BetrVG sind die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates geregelt, diese beziehen sich sowohl auf soziale und personelle als auch auf wirtschaftliche Angelegenheiten. In § 80 Abs. 2 Satz 2 HS. 2 BetrVG ist beispielsweise das Recht des Betriebsrates geregelt, die Listen über Bruttolöhne einzusehen.