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Beteiligungsrechte des Betriebsrates

  • Maria Dimartino

摘要

Im § 80 BetrVG sind die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates geregelt, diese beziehen sich sowohl auf soziale und personelle als auch auf wirtschaftliche Angelegenheiten. In § 80 Abs. 2 Satz 2 HS. 2 BetrVG ist beispielsweise das Recht des Betriebsrates geregelt, die Listen über Bruttolöhne einzusehen.