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Unterscheidung Individual-/Kollektivarbeitsrecht

  • Maria Dimartino

摘要

Das Arbeitsrecht ist unterteilt in zwei große Bereiche: das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht (siehe Abb. 3.1). Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber (AG) und dem einzelnen Arbeitnehmer (AN). Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften) und der Betriebsparteien Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen.