Grundlagen betriebliches Eingliederungsmanagement
摘要
Die rechtliche Grundlage des betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM) findet sich in § 167 Abs. 2 SGB IX. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das bEM anzubieten/durchzuführen, soweit die Voraussetzungen dafür vorliegen. Das Gesetz trifft keine Differenzierungen, etwa nach der Größe des Unternehmens oder der Beschäftigungspflicht nach dem SGB IX. Deshalb sind grundsätzlich alle Arbeitgeber verpflichtet, bEM mit ihren Beschäftigten durchzuführen. Insofern gilt § 167 Absatz 2 SGB IX auch in einem Betrieb ohne Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung und auch im Kleinbetrieb. Das bEM ist also nicht abhängig von einer bestimmten Anzahl von Beschäftigten. Der Arbeitgeber hat zunächst die Aufgabe, zu überwachen und zu überprüfen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen vorliegen, die einen BEM-Prozess gemäß
§ 167 Absatz 2 Satz 1 SGB IX auslösen. Nach der Rechtsprechung des BAG obliegt dem Arbeitgeber die Initiativpflicht zur Durchführung des BEM. Dies setzt eine ordnungsgemäße Einladung voraus.