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Arbeitsgerichtsbarkeit

  • Maria Dimartino

摘要

In Deutschland sind für arbeitsrechtliche Streitigkeiten die Arbeitsgerichte zuständig. Das Arbeitsgerichtsverfahren hat drei Instanzen (Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht). Grundsätzlich wird in erster Instanz durch die Arbeitsgerichte entschieden (§ 8 Abs. 1 ArbGG).