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Streik

  • Maria Dimartino

摘要

Das Streikrecht ist in Deutschland nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, sondern aus dem sog. Richterrecht entwickelt. Gewährt wird das Arbeitskampfrecht verfassungsrechtlich als Ausfluss der Koalitionsfreiheit bzw. Tarifautonomie in Art. 9 Abs. 3 GG (sog. Doppelgrundrecht positive/negative Koalitionsfreiheit).