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Schwerbehindertenvertretung (SBV)

  • Maria Dimartino

摘要

Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten (GdB 50) und gleichgestellten Beschäftigten im Betrieb (GdB 30 mit Gleichstellung). Im SGB IX wird sie auch als Vertrauensperson bezeichnet. Die Personen, die sich zur SGB-Wahl aufstellen, müssen selbst keine Schwerbehinderung/Gleichstellung haben.