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Schlussrechnungsstellung durch den Auftragnehmer

  • Matthias Linnemann,
  • Sonja Kaltenborn,
  • Andreas Bahner

摘要

Sofern ein wirksamer Bauvertrag geschlossen wurde, ist der Werklohn des AN in § 631 Abs. 1 BGB gesetzlich abgesichert. Nach Fertigstellung der dem Werklohn gegenüberstehenden Werkleistung, kann der AN infolge der im weiteren Verlauf näher beschriebenen Voraussetzungen seinen Werklohnanspruch durchsetzen.