Schlussrechnungsstellung durch den Auftragnehmer
摘要
Sofern ein wirksamer Bauvertrag geschlossen wurde, ist der Werklohn des AN in § 631 Abs. 1 BGB gesetzlich abgesichert. Nach Fertigstellung der dem Werklohn gegenüberstehenden Werkleistung, kann der AN infolge der im weiteren Verlauf näher beschriebenen Voraussetzungen seinen Werklohnanspruch durchsetzen.