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Kontrolle, soziale

  • Axel Groenemeyer

摘要

Das Konzept ‚soziale Kontrolle‘ gehört zum terminologischen Traditionsbestand der Soziologie mit einer langen und wechselhaften Geschichte. Die Schwierigkeit der Formulierung einer allgemein akzeptierten Definition sozialer Kontrolle ergibt sich u. a. daraus, dass das Konzept zwar zumeist als ein allgemeiner soziologischer Grundbegriff akzeptiert wird, es aber gleichzeitig in der Spezial- oder Bindestrichsoziologie, der Devianzsoziologie, der Soziologie sozialer Probleme oder der Kriminologie in andere Weise Verwendung findet. Demnach oszilliert die Bedeutung sozialer Kontrolle im Laufe seiner Geschichte zwischen einer breiten Verwendung, bei der alle Mechanismen und Prozesse der Herstellung, Stabilisierung und Reproduktion sozialer Ordnung und sozialer Integration im Fokus stehen, und einer eher engen Begriffsverwendung, bei der mit sozialer Kontrolle nur die Mechanismen, Institutionen und Prozesse bezeichnet werden, mit denen auf abweichendes Verhalten reagiert wird (vgl. als Überblick Nogalla 2000: 121 ff.; Scheerer 2000; Scheerer und Hess 1997). Eine weitere Schwierigkeit der Definition ergibt sich aus unterschiedlichen Konnotationen, die mit dem Begriff „sozial“ verbunden werden. Einige Autoren und Autorinnen grenzen „soziale“ Kontrolle von ökonomischer und politischer Kontrolle ab und wollen mit sozialer Kontrolle im Wesentlichen Prozesse und Strukturen gesellschaftlicher, kultureller und interaktiver Selbstregulierung in den Blick nehmen und z. B. von intentionaler Steuerung gesellschaftlicher Vorgänge abgrenzen. Demgegenüber gehen andere von einem eher umfassenden Begriff des Gesellschaftlichen aus, mit dem über die Unterscheidung zwischen „formeller“ und „informeller“ sozialer Kontrolle sowohl gesellschaftliche Selbstregulierung als auch intendierte gesellschaftliche Steuerung über Instanzen sozialer Kontrolle analysiert werden sollen (vgl. Cohen 1993). Schließlich gibt es die Position, die den Begriff soziale Kontrolle aufgrund seiner Vagheit, seiner impliziten politischen Konnotationen und seiner Allgemeinheit als völlig ungeeignet hält, weiterhin als soziologischen (oder kriminologischen) Grundbegriff oder als sinnvolles Konzept für empirische Analysen zu fungieren (vgl. Crämer-Schäfer und Steinert 2000; Sumner 1997).