Compliant Compliance – Ausgewählte Grenzen maximaler Kontrolle
摘要
Die zahlreichen und komplizierten rechtlichen Vorgaben zum ordnungsgemäßen Handeln von Geschäftsleitern und die mit ihrer Verletzung einhergehenden Risiken, auch einer persönlichen Haftung, bringen es mit sich, dass in einigen Fällen die im Unternehmen Verantwortlichen, möglicherweise aufgrund der Sorge, unzureichende Maßnahmen zu ergreifen, zur Übererfüllung des Ziels der Herstellung und Wahrung von Compliance im Unternehmen neigen. Übererfüllung im vorgenannten Sinne bezeichnet die ausschließliche Fokussierung auf das Ziel absoluter Compliance (häufig mit dem Fokus auf wenige besonders wichtige Themen, wie die Aufdeckung und Verhinderung von Korruption oder des Verrats von Geschäftsgeheimnissen), ohne bei der Auswahl der dazu erforderlichen Maßnahmen die möglichen Kollateralschäden in Form der Verletzung von Rechten Dritter zu berücksichtigen.