Europäische Landschaftskonvention/Europäisches Landschaftsübereinkommen
摘要
Die im Jahr 2000 durch den Europarat initiierte und 2004 in Kraft getretene Europäische Landschaftskonvention (ELK; oder: Europäisches Landschaftsübereinkommen) zielt als Rechtswerk auf den Schutz und die Entwicklung zwischenstaatlicher Zusammenarbeit in landschaftsbezogenen Fragen. Der vorliegende Beitrag befasst sich entsprechend mit den Grundzügen der Konvention sowie mit den ihr zugrunde liegenden (multiplen) Landschaftsverständnissen, die sich aus essentialistischen, positivistischen und (gemäßigten) konstruktivistischen Perspektiven zusammensetzen, und fragt nach den damit verbundenen Implikationen. Darüber hinaus wird auf ihre Umsetzung geblickt und sich mit der Frage auseinandergesetzt, warum bspw. Deutschland die Konvention bislang (Stand 2023) weder ratifiziert noch unterzeichnet hat. Trotz deutlicher Kritik etwa in Bezug auf ihre grundsätzliche Konzeption, ihre mangelnde rechtliche Operationalisierung etc. birgt sie das Potenzial einer Schnittstelle, welche eine als legitim anerkannte Vielfältigkeit der Zugänge zu Landschaft(en) hinsichtlich theoretischer, methodischer, aber insbesondere lebensweltlicher Ausrichtung stärkt.