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Abfallvermeidung

  • Martin Kranert,
  • Dominik Leverenz,
  • Anna Fritzsche,
  • Werner Bidlingmaier

摘要

Die Vermeidung von Abfällen steht an oberster Stelle der Abfallhierarchie und ist auf Ebene des EU-Rechts und der nationalen Gesetzgebung verankert. So sind die EU-Staaten verpflichtet, Abfallvermeidungsprogramme zu erstellen und fortzuschreiben, welche konkrete Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung der Vermeidung umfassen. Allein die Definition des Begriffes der Abfallvermeidung selbst ist komplex, da sowohl subjektive als auch objektive Maßstäbe anzulegen sind. Abfallvermeidung kann bei allen Akteuren, die in die Stoffkreisläufe involviert sind, stattfinden; dies reicht vom Gesetzgeber über die Produktion und der damit verbundenen Produktverantwortung, der öffentlichen Hand, dem Handel und den Dienstleistungsbereichen bis hin zu den Privathaushalten. Mit der Ausweitung der Ökodesign-Richtlinie (zukünftig Ökodesign-Verordnung) gewinnt die Abfallvermeidung auf Ebene der Produzenten an Bedeutung. Maßnahmen sind in großem Umfang zu nennen, werden aber bisher nur in Ansätzen umgesetzt. Nach wie vor ist eine Quantifizierung der Abfallvermeidung nur unvollkommen möglich.