Autonomie und Abhängigkeit der Ordnungskräfte: Die Beziehung zur Politik
摘要
Der Umgang mit Protest ist in einem strengen polizeisoziologischen Sinn keine originär polizeiliche Tätigkeit. Die Polizei nimmt eine Vielfalt von Aufgaben wahr, was einen weiten Ermessensspielraum für ihre Beamt*innen voraussetzt und eine Aufgabenteilung zwischen den Polizist*innen vor Ort und ihren Vorgesetzten bedingt. Das Polizieren von Protest jedoch beruht ausschließlich auf der strikten Umsetzung von Vorgaben.