Verpflichtung zur Rechnungslegung
摘要
Rechnungslegung im weitesten Sinne ist das geordnete Zusammenstellen von Einnahmen und Ausgaben unter Beifügen von Belegen, soweit diese üblicherweise erteilt werden. Dies geht hervor aus dem § 259 Abs. 1 BGB, in welchem es heißt: „Wer verpflichtet ist, über eine mit Einnahmen oder Ausgaben verbundene Verwaltung Rechenschaft abzulegen, hat dem Berechtigten eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder der Ausgaben enthaltende Rechnung mitzuteilen und, soweit Belege erteilt zu werden pflegen, Belege vorzulegen.“ Im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit von natürlichen und juristischen Personen bestehen aufgrund von mehreren Gesetzen Verpflichtungen zur Rechnungslegung und zwar im Rahmen