Anerkennung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Bereich der Grundsicherung
摘要
Der Beitrag befasst sich mit der Anerkennung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II und XII. Für die Anerkennung sind die kommunalen Grundsicherungsträger zuständig, die nach Ablauf einer einjährigen Karenzzeit die tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten auf Angemessenheit prüfen. Auch die Festlegung der Angemessenheitsgrenzen obliegt den Grundsicherungsträgern, wobei mit der Berechnung selbst häufig Dritte beauftragt werden. Hinsichtlich der Ermittlungsmethodik ergeben sich sehr große Spielräume, die sich letztlich auch im Niveau der Angemessenheitsgrenze widerspiegeln können. Für die konkrete Ausgestaltung dieser Spielräume können verschiedene Motive und Ursachen relevant sein.