Schuldnerberatung als kommunale Aufgabe
摘要
Unter Schuldnerberatung wird eine Beratungsform verstanden, die überschuldeten Klienten die erforderlichen Hilfestellungen gibt, um eine wirtschaftliche Sanierung und psychosoziale Stabilität zu erreichen. In den meisten Bundesländern wird zwischen Schuldner- und Insolvenzberatung unterschieden. Die Schuldnerberatung liegt in der Finanzierungsverantwortung der Kommunen, die Insolvenzberatung in der Verantwortung der Bundesländer, wobei sich Art und Höhe der Finanzierung jeweils sehr unterscheiden. Durch das in Art. 36 Abs. 1 Verbraucherkreditrichtlinie vorgesehene Recht auf Schuldnerberatung sind hier künftig erhebliche Änderungen zu erwarten.