Die Entwicklung des Rechts der Armut zum modernen Recht der Existenzsicherung
摘要
Während die Armen früher grundsätzlich aus der bürgerlichen Gesellschaft ausgeschlossen waren, werden sie im demokratischen Rechtsstaat durch das Recht grundsätzlich eingeschlossen und zwar durch das verfassungsrechtliche Institut der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), das zusammen mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) den Schutz des ‚soziokulturellen Existenzminimums‘ verbürgt. Ein Blick in die einschlägigen Regelungen des Fürsorgerechts zeigt allerdings, dass dieses die Armut selbst nicht beseitigt, sondern einhegt und als Referenzsystem erhebliche Bedeutung für den ‚sozialen Interventionsstaat‘ erlangt hat.