Das Bundesverfassungsgericht und seine Lehre von den grundrechtlichen Schutzpflichten
摘要
Die Schutzrichtung der objektiv-rechtlichen Grundrechtsgehalte ist durch das BVerfG immer wieder erweitert worden. Im Lüth-Urteil entwickelte das BVerfG aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG die sog. Schutzpflichtenlehre. Was auf der einen Seite vorteilhaft ist, hat aber auch eine Kehrseite. Da, wo Schutzpflichten des Staates notwendig erscheinen, legitimieren sie Eingriffe des Staates in die Freiheitssphäre der Grundrechte. Inhaltlich sind Schutz des Lebens und der Gleichheit bei Suizidplänen und für Behinderte in der Triage sowie Schutz des Klimas behandelt.