Wenn Richter mitregieren wollen: Selbstautorisierung beim BVerfG und dem EuGH im Vergleich
摘要
Die starke Stellung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im politischen System der Bundesrepublik Deutschland ist die Konsequenz daraus, dass nach dem Ende des NS-Zeit das Recht die Oberherrschaft über die (politische) Macht gewinnen sollte. Mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat sich jedoch eine supranationale Gerichtsbarkeit entwickelt, die der Karlsruher Institution – in Machtkategorien gedacht – allmählich den Rang abzulaufen scheint. Im historisch-institutionalistischen Vergleich zeigt sich, dass mit der im Grundgesetz bzw. in den europäischen Verträgen festgeschriebenen institutionellen Startposition beider Gerichte keineswegs ihre später tatsächlich ausgeübte Rechtsprechungsmacht ausgemacht war – vielmehr zeigt sich, dass sich beide Gerichte in ihrem Drang nach Autonomie und Selbstbehauptung stark darin ähneln, wie sie ihre Urteile als Akte der Selbstautorisierung genutzt und inszeniert haben.