Staaten lassen sich heute nicht mehr isoliert und autark denken, sondern nur noch als Glied einer völkerrechtlich geordneten Welt. Diesem Wandel muss die Interpretation des Grundgesetzes Rechnung tragen: in Einklang mit dem Völkerrecht, internationale Zusammenarbeit ermöglichend und fördernd. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat diese Aufgabe im Klimaschutz-Beschluss meisterhaft bewältigt; der Zweite Senat liest hingegen einen Souveränitätsbegriff in das Grundgesetz hinein, der dort gar nicht vorkommt.

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Völkerrechtsfreundlich und international offen?

  • Ulrich Fastenrath

摘要

Staaten lassen sich heute nicht mehr isoliert und autark denken, sondern nur noch als Glied einer völkerrechtlich geordneten Welt. Diesem Wandel muss die Interpretation des Grundgesetzes Rechnung tragen: in Einklang mit dem Völkerrecht, internationale Zusammenarbeit ermöglichend und fördernd. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat diese Aufgabe im Klimaschutz-Beschluss meisterhaft bewältigt; der Zweite Senat liest hingegen einen Souveränitätsbegriff in das Grundgesetz hinein, der dort gar nicht vorkommt.