Die Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes gründet im richtigen und tragfähigen Gedanken des Schutzes demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen des Gemeinwesens. Art. 79 Abs. 3 GG reiht in den Kreis der Schutzgüter aber mit Bundesstaatlichkeit, Republik und Sozialstaat auch Gehalte ein, die nicht zum unaufgebbaren Kern verfassungsstaatlicher Organisation zählen. Darüber hinaus droht die Gefahr zu weitgehender Interpretation dieser Gehalte, die sich bislang zwar nicht in der Staatsrechtslehre und der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts, wohl aber beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof realisiert hat.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Die grundgesetzliche „Ewigkeitsklausel“ zwischen Demokratieermöglichung und Verfassungszementierung

  • Horst Dreier

摘要

Die Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes gründet im richtigen und tragfähigen Gedanken des Schutzes demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen des Gemeinwesens. Art. 79 Abs. 3 GG reiht in den Kreis der Schutzgüter aber mit Bundesstaatlichkeit, Republik und Sozialstaat auch Gehalte ein, die nicht zum unaufgebbaren Kern verfassungsstaatlicher Organisation zählen. Darüber hinaus droht die Gefahr zu weitgehender Interpretation dieser Gehalte, die sich bislang zwar nicht in der Staatsrechtslehre und der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts, wohl aber beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof realisiert hat.