Das Sozialstaatsprinzip wird in der Verfassung kaum konkretisiert, um keine Kollision mit dem Demokratieprinzip zu erzeugen; es steht zudem in einem Spannungsverhältnis zum Rechtsstaat, vor allem wenn dieser auf das Verständnis des liberalen „Nachtwächterstaats“ verkürzt wird. Das BVerfG räumt dem Gesetzgeber zwar einen weiten Gestaltungsspielraum bei der Sicherung des Existenzminimums und bei der Steuer-, Familien- und Arbeitsmarktpolitik ein. Das BVerfG setzt dafür dem Gesetzgeber einen festen Rahmen und erlässt auch kleinteilige Vorgaben. Dieser Befund eines „Ersatzgesetzgebers“ bestätigt die Kritik an seiner „Entgrenzung“.

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Der Sozialstaat in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

  • Martin H. W. Möllers

摘要

Das Sozialstaatsprinzip wird in der Verfassung kaum konkretisiert, um keine Kollision mit dem Demokratieprinzip zu erzeugen; es steht zudem in einem Spannungsverhältnis zum Rechtsstaat, vor allem wenn dieser auf das Verständnis des liberalen „Nachtwächterstaats“ verkürzt wird. Das BVerfG räumt dem Gesetzgeber zwar einen weiten Gestaltungsspielraum bei der Sicherung des Existenzminimums und bei der Steuer-, Familien- und Arbeitsmarktpolitik ein. Das BVerfG setzt dafür dem Gesetzgeber einen festen Rahmen und erlässt auch kleinteilige Vorgaben. Dieser Befund eines „Ersatzgesetzgebers“ bestätigt die Kritik an seiner „Entgrenzung“.