Gestritten wird im Bundesverfassungsgericht seit seinen Gründerjahren. Der „Kopftuchstreit“ zeigt exemplarisch, dass es jenseits seiner Alltagsroutine ein „politisches“ Verfassungsorgan ist, das gesellschaftliche Kontroversen rechtspolitisch reproduziert. Mit „Kopftuch II“ (2015) nahm der Erste Senat eine „grundrechtsfreundliche“ Korrektur von „Kopftuch I“ (2003) des Zweiten Senats vor, die dieser wiederum mit „Kopftuch III“ (2020) zumindest für einen vermeintlichen Bereich von „Kernstaatlichkeit“ kippte. Machtpolitisch betrachtet ist es ein staatsrechtlich ausgetragener Richtungsstreit um „Deutungsmacht“ über die beim Gericht vorherrschende politische Theorie, der bei grundlegenden Entscheidungen regelmäßig beobachtet werden kan. Vereinfacht formuliert stehen sich eine „konservativ-etatistische Staats-“ und eine „liberal-pluralistische Verfassungstheorie“ gegenüber.

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Streit zwischen und in den Senaten des Bundesverfassungsgerichts am Beispiel von Kopftuch I–III

  • Robert Chr. van Ooyen

摘要

Gestritten wird im Bundesverfassungsgericht seit seinen Gründerjahren. Der „Kopftuchstreit“ zeigt exemplarisch, dass es jenseits seiner Alltagsroutine ein „politisches“ Verfassungsorgan ist, das gesellschaftliche Kontroversen rechtspolitisch reproduziert. Mit „Kopftuch II“ (2015) nahm der Erste Senat eine „grundrechtsfreundliche“ Korrektur von „Kopftuch I“ (2003) des Zweiten Senats vor, die dieser wiederum mit „Kopftuch III“ (2020) zumindest für einen vermeintlichen Bereich von „Kernstaatlichkeit“ kippte. Machtpolitisch betrachtet ist es ein staatsrechtlich ausgetragener Richtungsstreit um „Deutungsmacht“ über die beim Gericht vorherrschende politische Theorie, der bei grundlegenden Entscheidungen regelmäßig beobachtet werden kan. Vereinfacht formuliert stehen sich eine „konservativ-etatistische Staats-“ und eine „liberal-pluralistische Verfassungstheorie“ gegenüber.