Während der Corona-Pandemie gab es zahlreiche, flächendeckende Freiheitseinschränkungen, die Bundes- und Landesregierungen durch problematische Verordnungen erließen, während Bundestag sowie Länderparlamente als Kontrollorgane der Exekutive ausfielen. Das BVerfG positionierte sich grundlegend erst sehr spät zu den Notstandsregelungen, mit denen eine regelrechte „Parallelrechtsordnung“ geschaffen wurde. In seiner Doppel-Entscheidung zur „Bundesnotbremse“ winkte es dann auch noch alle Maßnahmen widerspruchslos durch. Dies hat mit einem „Etatismus“ des BVerfG zu tun, bei dem im Zweifelsfall gilt: „Der Staat ist von Verfassungs wegen nicht gehindert ….“

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Das Bundesverfassungsgericht und die Corona-Krise

  • Martin H. W. Möllers,
  • Robert Chr. van Ooyen

摘要

Während der Corona-Pandemie gab es zahlreiche, flächendeckende Freiheitseinschränkungen, die Bundes- und Landesregierungen durch problematische Verordnungen erließen, während Bundestag sowie Länderparlamente als Kontrollorgane der Exekutive ausfielen. Das BVerfG positionierte sich grundlegend erst sehr spät zu den Notstandsregelungen, mit denen eine regelrechte „Parallelrechtsordnung“ geschaffen wurde. In seiner Doppel-Entscheidung zur „Bundesnotbremse“ winkte es dann auch noch alle Maßnahmen widerspruchslos durch. Dies hat mit einem „Etatismus“ des BVerfG zu tun, bei dem im Zweifelsfall gilt: „Der Staat ist von Verfassungs wegen nicht gehindert ….“