Der Brokdorf-Beschluss des Ersten Senats des BVerfG (1985) gilt als die „magna charta“ des Versammlungsrechts und eine der herausragenden freiheitsrechtlichen Karlsruher Entscheidungen. Zugleich ist er ein Musterbeispiel für eine sowohl rechtsrealistische als auch verfassungstheoretische Verfassungsinterpretation: Durch den Jugendprotest der sechziger Jahre und die Friedens- und Anti-AKW-Bewegung entstanden neue Versammlungsformen, für die das Versammlungsrecht der fünfziger Jahre nicht gemacht worden war. Karlsruhe übernimmt dessen Anpassung im Wege der verfassungskonformen Interpretation. Dabei leiten den Senat integrationstheoretische Überzeugungen, wie mit einer Opposition umzugehen ist, deren Anliegen sonst keine demokratische Mehrheitschance haben und kein rechtsstaatlicher Abwägungsbelang sind. Ob die illustre Tradition der Karlsruher Rechtsprechung zum Versammlungsrecht andauern wird, ist angesichts neuerlicher Protestformen, auf die die alten Grundsätze noch nicht angewendet wurden, eine noch offene Frage.

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Wandel der Protest-Kultur und „Brokdorf-Beschluss“

  • Oliver Lepsius

摘要

Der Brokdorf-Beschluss des Ersten Senats des BVerfG (1985) gilt als die „magna charta“ des Versammlungsrechts und eine der herausragenden freiheitsrechtlichen Karlsruher Entscheidungen. Zugleich ist er ein Musterbeispiel für eine sowohl rechtsrealistische als auch verfassungstheoretische Verfassungsinterpretation: Durch den Jugendprotest der sechziger Jahre und die Friedens- und Anti-AKW-Bewegung entstanden neue Versammlungsformen, für die das Versammlungsrecht der fünfziger Jahre nicht gemacht worden war. Karlsruhe übernimmt dessen Anpassung im Wege der verfassungskonformen Interpretation. Dabei leiten den Senat integrationstheoretische Überzeugungen, wie mit einer Opposition umzugehen ist, deren Anliegen sonst keine demokratische Mehrheitschance haben und kein rechtsstaatlicher Abwägungsbelang sind. Ob die illustre Tradition der Karlsruher Rechtsprechung zum Versammlungsrecht andauern wird, ist angesichts neuerlicher Protestformen, auf die die alten Grundsätze noch nicht angewendet wurden, eine noch offene Frage.