Die Aufhebung des KPD-Verbots durch das Bundesverfassungsgericht
摘要
Der KPD-Prozess war der größte und längste politische Prozess in der Geschichte der Bundesrepublik. Er dauerte 55 Monate, von Anfang 1952 bis zum 17. August 1956. Am 17. Januar 2017 verkündete das BVerfG eine historische Entscheidung. Das Parteiverbot sei „kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot“, sondern ein „Organisationsverbot“. Im Falle der NPD fehle es „an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt“. 1956 hatte das BVerfG noch geurteilt, dass eine Partei auch dann verboten werden könne, „wenn nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, dass sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen können“. Folgerichtig distanzierte sich das BVerfG 2017 in einem Zug auch von der Entscheidung gegen die KPD 60 Jahre früher. Das KPD-Verbot verstoße gegen das Grundgesetz und sei daher verfassungswidrig. Wenige Monate später erschien die erste historische Monografie zum Verfahren gegen die KPD. Der Autor Josef Foschepoth kam nach Jahren intensiver Archivstudien zu dem Schluss, dass nicht nur das KPD-Urteil, sondern auch das Verfahren selbst verfassungswidrig sei. In seinem Beitrag stellt er komprimiert die Ergebnisse seiner Forschungen dar. 2018 wurde seine Studie „Verfassungswidrig! Das KPD-Verbot im Kalten Bürgerkrieg“ mit dem Richard-Schmidt-Preis „für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der juristischen Zeitgeschichte“ ausgezeichnet.