IT-Planungsrat
摘要
In föderalen Systemen wie der Bundesrepublik Deutschland muss der Ausbau des digitalen Verwaltens zwischen Bund, Ländern und Gemeinden koordiniert werden, wenn deren Behörden technisch miteinander kommunizieren wollen und ein gewisser Gleichschritt in der Entwicklung erreicht werden soll. Diese Aufgabe ist dem IT-Planungsrat von Bund und Ländern auf der Grundlage des neuen Artikel 91c des Grundgesetzes vor knapp zehn Jahren per Staatsvertrag übertragen worden. Seine Bilanz ist gemischt: Der Rat hat seither vieles auf den Weg gebracht, aber im Vergleich mit anderen Staaten liegt Deutschland beim E-Government noch immer bestenfalls im Mittelfeld. Die gesetzliche Vorgabe, bis 2022 alle öffentlichen Dienstleistungen auch online anzubieten, und der im Aufbau befindliche Portalverbund, über den diese Leistungen einfach zugänglich werden sollen, können hier womöglich spürbare Fortschritte bringen.