Seit Beginn des 21. Jahrhunderts haben Bund und Länder per Gesetz den Zugang zu amtlichen Informationen grundlegend geändert. Mussten zuvor die Bürgerinnen und Bürger begründen, warum sie bestimmte Informationen einsehen wollten, muss nun die verpflichtete Behörde begründen, warum sie ein Zugangsbegehren ablehnt. In allgemeiner Form regeln dies Informationsfreiheitsgesetze (IFG) und Transparenzgesetze (TG). Daneben gibt es bereichsspezifische Gesetze, insbesondere zum Umwelt- und Verbraucherschutz, die auch regulatorische Ziele verfolgen. Der Zugang erfolgt auf Antrag oder per Veröffentlichungspflicht über zentrale Register oder Portale im Internet. In Evaluationsstudien wurde zwar für mehrere Gesetze untersucht, inwieweit, von wem und wozu die Zugangsrechte genutzt werden, am umfassendsten in einer Evaluation des Hamburgischen Transparenzgesetzes. Danach überwiegen private vor politischen Interessen der Nutzerinnen und Nutzer. Inwieweit die als Gesetzeszweck genannten gesellschaftlichen Effekte wie Transparenz und Beteiligung tatsächlich erreicht werden, kann wegen grundsätzlicher methodischer Schwierigkeiten der Gesetzesfolgenabschätzung nicht ermittelt werden. Fehlende empirische Nachweise können ein Grund sein, warum vier Bundesländer noch kein IFG verabschiedet haben.

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Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze

  • Herbert Kubicek

摘要

Seit Beginn des 21. Jahrhunderts haben Bund und Länder per Gesetz den Zugang zu amtlichen Informationen grundlegend geändert. Mussten zuvor die Bürgerinnen und Bürger begründen, warum sie bestimmte Informationen einsehen wollten, muss nun die verpflichtete Behörde begründen, warum sie ein Zugangsbegehren ablehnt. In allgemeiner Form regeln dies Informationsfreiheitsgesetze (IFG) und Transparenzgesetze (TG). Daneben gibt es bereichsspezifische Gesetze, insbesondere zum Umwelt- und Verbraucherschutz, die auch regulatorische Ziele verfolgen. Der Zugang erfolgt auf Antrag oder per Veröffentlichungspflicht über zentrale Register oder Portale im Internet. In Evaluationsstudien wurde zwar für mehrere Gesetze untersucht, inwieweit, von wem und wozu die Zugangsrechte genutzt werden, am umfassendsten in einer Evaluation des Hamburgischen Transparenzgesetzes. Danach überwiegen private vor politischen Interessen der Nutzerinnen und Nutzer. Inwieweit die als Gesetzeszweck genannten gesellschaftlichen Effekte wie Transparenz und Beteiligung tatsächlich erreicht werden, kann wegen grundsätzlicher methodischer Schwierigkeiten der Gesetzesfolgenabschätzung nicht ermittelt werden. Fehlende empirische Nachweise können ein Grund sein, warum vier Bundesländer noch kein IFG verabschiedet haben.