Kulturpolitik der Länder
摘要
Im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland ist Kulturpolitik Aufgabe der Länder (Art. 30 GG) bzw. der Gemeinden (Art. 28 GG). Vor dem Hintergrund jahrhundertealter Traditionen und entsprechender juristischer normativer Regelungen realisiert sie sich von Bundesland zu Bundesland durch ganz unterschiedliche Konzepte und Praktiken.