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Sozialversicherungswahlen 2023 in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Sophie Vitale,
  • Meinhard Johannides,
  • Erich Balser,
  • Hans-R. Hartweg

摘要

Mit dem Hashtag „#DeineStimmeDeineWahl“ sollen die seit 1953 nun zum 13. Mal stattfindenden Sozialversicherungswahlen sozial-medial unterstützt werden. Bei den Sozialversicherungswahlen wird grundsätzlich zwischen zwei Wahlformen differenziert. So existiert eine Sozialwahl, die als „Urwahl mit Wahlhandlung“ (also mit einer konkreten Stimmabgabe für eine Mitglieder-/Interessengemeinschaft) verbunden ist, neben einer Sozialwahl, die als „Friedenswahl (bzw. Wahl ohne Wahlhandlung)“ bezeichnet wird. Bei dieser Wahl wird eine Vorschlagsliste zugelassen, auf der insgesamt so viele Kandidaten stehen, wie Mitglieder für die Krankenkassenparlamente zu wählen sind. In einem solchen Fall gelten die Vorgeschlagenen als gewählt. Diese Form wird bei nicht wenigen Krankenkassen praktiziert, ohne dass die Sozialversicherten direkte Mitsprache- und/oder Abstimmrechte erhalten. Die Mitgliedergemeinschaften, die die Krankenkassenparlamente, die eine konkrete Stimmabgabe vorsehen, bestücken, bemühen sich in den Sozialwahlen aktiv um die Stimmen der Sozialversicherten. Die Stimmabgabe kann 2023 erstmals auch in Form einer leitungsgebundenen Stimmabgabe (also als Onlinewahl) erfolgen, sodass das Internet nicht nur für die Wahl selbst, sondern auch für die Werbung rund um die Stimmabgabe (sprich für den Wahlkampf) unterstützend genutzt werden kann.