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Selektivvertragliche Versorgungsformen in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Hans-R. Hartweg,
  • Anja Schramm

摘要

Gesundheitssysteme streben nach Weiterentwicklung und werden schon allein im Interesse der Nutzer (Ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend auf eine genderspezifische Schreibweise verzichtet. Alle hier verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen sind somit genderneutral zu verstehen, wenn keine explizite Konkretisierung vorliegt.) darauf achten, Innovationen zu ermöglichen und im System zu verankern. Das nationale Gesundheitssystem stellt diesbezüglich keine Ausnahme dar. Es setzt jedoch bei dem ihm innewohnenden Kooperationsprinzip eher auf das Netzwerk (bzw. Verhandlung) denn auf die Hierarchie (synonym Macht). Dies ist der Grund dafür, dass wir in Deutschland bspw. auf der Seite der Kostenträger auf Pluralität und auf eine den Versicherten zu Gute kommende Wettbewerbsorientierung stoßen. Entsprechend ist die nationale Regulatorik aufgebaut, wenn sie Zugangsmöglichkeiten für Innovationsansätze auf der Ebene der Akteure vorsieht und dafür unterschiedliche Verhandlungswege ebnet. Dabei schaut das nationale Gesundheitssystem auf eine lange Tradition zurück, was sich in einer breit gefächerten, kollektivvertraglichen Regelversorgung widerspiegelt. Ein Zugang zu garantierten Versorgungsleistungen ist für die Patienten über die verschiedenen Leistungssektoren und zudem über verschiedene Zugangsstufen innerhalb der Versorgungskaskade nahezu jederzeit möglich. Trotz dieser Errungenschaften wurden Über-, Fehl- und Unterversorgungstendenzen identifiziert, die dazu führten, dass das nationale Gesundheitssystem mit neuen, wettbewerblichen Möglichkeiten versehen wurde. Diese Wettbewerbsregeln spannen sich rund um innovative Verfahrens-, Organisations-, Finanzierungs- und Vergütungsformen (im Sinne der Modellvorhaben) sowie über sektorenübergreifende bzw. interdisziplinär-fachübergreifende Versorgungsoptionen (im Sinne der besonderen Versorgung) auf.