Subsidiarität
摘要
Das Subsidiaritätsprinzip ist heute eine wesentliche Grundlage der Kompetenz- und Aufgabenverteilung zwischen Europäischer Union (EU) und Mitgliedstaaten. Nach Art. 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) „wird die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind.“ Zudem wird in der Präambel sowie in den Art. 1 und 10 EUV betont, dass Entscheidungen in der EU möglichst offen und bürgernah getroffen werden sollen. Protokoll Nr. 2 EUV regelt die Ausgestaltung des Subsidiaritätsprinzips in der Praxis. Von Bedeutung ist daneben das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, das festlegt, dass die Maßnahmen der Union inhaltlich wie formal nicht über das zur Erreichung der Ziele der Verträge hinausgehende Maß hinausgehen dürfen.