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Dateneigentum und Datenbesitz, Datenzugang und Datennutzung

  • Frank Nullmeier

摘要

Angesichts der Bedeutung von Daten für die aktuelle und zukünftige Marktentwicklung wäre zu erwarten, dass Daten heute einen rechtlich geklärten Status besitzen. Das ist aber nicht der Fall: Datenschutz bezieht sich nur auf personenbezogene Daten. Einem besonderen Schutz unterliegen auch Ergebnisse schöpferischer Aktivitäten, die unter dem Begriff „Geistiges Eigentum“ gefasst und über Urheberrechte geschützt werden. Aber das klassische Institut des Eigentumsrechts greift bei Daten nicht. Denn Eigentum bezieht sich nur auf „Sachen“ und Sachen müssen Körperlichkeit besitzen, eine Eigenschaft, die zwar Datenträgern, aber nicht Daten zugeschrieben werden kann. Unter Dateneigentum wird dabei eine gesetzliche Regelung verstanden, die die vollständige Kontrolle (einschließlich des Erwerbs, der Nutzung: Erstellung, Bearbeitung, Modifikation, Auswertung, sowie des Teilens, der Zugriffsbeschränkung, der Überlassung an Dritte) über ein einzelnes Datenelement oder einen Datensatz einem Rechtssubjekt zuschreibt. Auf der Ebene der Bundesrepublik Deutschland und der EU wird Dateneigentum als gravierendes Hindernis der wirtschaftlichen Entfaltung einer datenbasierten Ökonomie verstanden. Entsprechend hat sich in den letzten Jahren ein Regelwerk (insbesondere im EU Data Act von Nov. 2023) entwickelt, das angesichts faktischer Verfügung von Dateninhabern über ihre Daten das Datenteilen und die gemeinsame Datennutzung in den Vordergrund stellt. Zudem kommen neue Datenbereitstellungspflichten an Träger öffentlicher Interessen hinzu. Sektorale Entwicklungen wie im Bereich des automatisierten und autonomen Fahrens und in der Nutzung von Gesundheitsdaten treiben diesen auf Datennutzung zielenden rechtlichen Umgang mit Dateninhaberschaft voran.