Nachlass
摘要
Mit Datum vom 08.03.1994 unterzeichnete Elias Canetti seine handschriftlich verfügte „Schenkung mit Vollstreckbarkeit auf mein Ableben“ an die Zentralbibliothek Zürich und erläuterte, was er darunter im Einzelnen verstanden wissen wollte. Gegenstand der Schenkung sei sein „schriftliche[r] Nachlass, soweit er im beigehefteten […] Verzeichnis ausgewiesen ist“ (ZBZ, Nachl. E. Canetti Ø.3). Auch wenn er grundsätzlich befürwortete, dass der Bestand interessierten Kreisen zu den üblichen Benutzungsbedingungen der Bibliothek bereitgestellt werden sollte, gab er doch einige bindende einschränkende „Auflagen“ bei: „Für den gesamten Nachlass gilt nach meinem Tode eine Sperre von 8 Jahren; für die Tagebücher und Korrespondenzen eine solche von 30 Jahren“. Verfügt wurde darüber hinaus u. a. über seine, mit der „Standortbezeichnung CAN geschlossen aufzustellen[de]“ Bibliothek, über die Bibliothek „meiner verstorbenen Frau Veza Canetti“ sowie über organisatorische Details und die Verpflichtung, die Schenkung selbst bis zum Ableben des Autors geheim zu halten.