Kommunale Selbstverwaltung
摘要
In Deutschland hat die kommunale Selbstverwaltung eine lange Tradition. Die Idee der kommunalen Selbstverwaltung geht ganz maßgeblich auf das Gedankengut des Freiherrn vom Stein und damit auf den Beginn des 19. Jahrhunderts zurück, als es in Preußen und anderswo zu bedeutenden Reformen kam (Hendler, R. [1984]. Selbstverwaltung als Ordnungsprinzip. Carl Heymanns., 8 ff.; Burgi, R. (2024). Kommunalrecht, Beck, 22 ff.). An diese Entwicklung knüpften nach dem 2. Weltkrieg die Gesetzgeber in den Bundesländern an und schufen eine starke kommunale Selbstverwaltung. Dieses Kapitel beschreibt die Vielfalt der Selbstverwaltungskörperschaften in Deutschland (Städte, Landkreise und Gemeinden). Es wird dargelegt, dass diese lokalen Behörden sowohl eigene Aufgaben übernehmen als auch große Teile von bundes- und Landesgesetzen umsetzen. Die kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften befinden sich damit in einer Doppelrolle. Sie sind für die Verwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten zuständig und fungieren zugleich als unterste Stufe der Staatsverwaltung. Von den Behörden des Bundes und der Länder unterscheiden sich die Selbstverwaltungskörperschaften nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass sie über unmittelbar durch die Bevölkerung vor Ort gewählte Gremien (Stadt- bzw. Gemeinderäte, Kreisräte) verfügen. Auch die jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister, Landräte) werden in der Regel direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.