Europäisierung und deutsche öffentliche Verwaltung
摘要
Die Europäische Union (EU) ist kein (Bundes-)Staat, sondern vielmehr eine Union von Staaten sui generis, die durch internationale Verträge geschaffen wurde und über ein eigenes Rechtssystem verfügt. Innerhalb der EU bleiben die Mitgliedstaaten unabhängige Staaten und behalten grundsätzlich ihre Souveränität. Die Mitgliedstaaten haben die Zuständigkeiten und Tätigkeitsbereiche der EU in verschiedenen Verträgen wie dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), auch bekannt als Vertrag von Lissabon, festgelegt. Diese Verträge werden als Primärrecht bezeichnet. Gemäß dem in diesen Verträgen verankerten Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung (Artikel 5 Abs. 1 und Abs. 2 EUV) darf die Union nur dann gesetzgeberisch tätig werden und rechtlich bindende Akte durch ihre gesetzgebenden Organe annehmen, wenn das Primärrecht ihr die Zuständigkeit dazu übertragen hat (Artikel 2 Abs. 1 AEUV).