<p>Dieses Buch setzt sich umfassend mit Geschlechterstereotypen und ihrer Bedeutung für den völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz von Frauen auseinander. Es untersucht erstmals Art. 5 lit. a der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) vollständig nach den völkerrechtlichen Auslegungsregeln und arbeitet dabei die verschiedenen Pflichtenarten sowie die Regelungsziele heraus. Deutlich wird, dass Art. 5 lit. a CEDAW im Rahmen des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes eine Norm darstellt, die bestehende Gesellschaftsstrukturen und Geschlechterverhältnisse verändern will.</p><p>In diesem Zusammenhang geht das Buch auch auf die Vereinbarkeit des Islam mit der menschenrechtlichen Geschlechtergleichheit ein und erläutert die zugrunde liegenden Konzepte sowie die damit verbundenen Spannungsfelder. Darüber hinaus diskutiert es zentrale völkerrechtliche Problemfelder, etwa die Rechtswirksamkeit und die Folgen unzulässiger Vorbehalte gegen Menschenrechtsnormen sowie die reziproke Wirkung solcher Vorbehalte auf verfahrensrechtlicher Ebene.</p>

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Der völkerrechtliche Diskriminierungsschutz gegen Benachteiligungen der Frau aufgrund von Geschlechterstereotypen und Rollenbildern

  • Juliane Bertram

摘要

Dieses Buch setzt sich umfassend mit Geschlechterstereotypen und ihrer Bedeutung für den völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz von Frauen auseinander. Es untersucht erstmals Art. 5 lit. a der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) vollständig nach den völkerrechtlichen Auslegungsregeln und arbeitet dabei die verschiedenen Pflichtenarten sowie die Regelungsziele heraus. Deutlich wird, dass Art. 5 lit. a CEDAW im Rahmen des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes eine Norm darstellt, die bestehende Gesellschaftsstrukturen und Geschlechterverhältnisse verändern will.

In diesem Zusammenhang geht das Buch auch auf die Vereinbarkeit des Islam mit der menschenrechtlichen Geschlechtergleichheit ein und erläutert die zugrunde liegenden Konzepte sowie die damit verbundenen Spannungsfelder. Darüber hinaus diskutiert es zentrale völkerrechtliche Problemfelder, etwa die Rechtswirksamkeit und die Folgen unzulässiger Vorbehalte gegen Menschenrechtsnormen sowie die reziproke Wirkung solcher Vorbehalte auf verfahrensrechtlicher Ebene.