<p class="MsoNormal"><span lang="DE" style="font-size: 11.0pt; font-family: 'Calibri',sans-serif; mso-ascii-theme-font: minor-latin; mso-fareast-font-family: 'PT Sans'; mso-hansi-theme-font: minor-latin; mso-bidi-theme-font: minor-latin;">Dieser Band geht der Frage nach, ob die Verfolgungsverjährung Verfassungsrang hat und ob die Sonderregelung im Sexualstrafrecht verfassungsgemäß ist. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Einschränkung der Verjährung von Sexualdelikten ist eine verfassungsrechtlich fundierte Auseinandersetzung mit Sinn und Zweck der Verfolgungsverjährung im Sexualstrafrecht notwendig.</span></p><p class="MsoNormal"><span lang="DE" style="font-size: 11.0pt; font-family: 'Calibri',sans-serif; mso-ascii-theme-font: minor-latin; mso-fareast-font-family: 'PT Sans'; mso-hansi-theme-font: minor-latin; mso-bidi-theme-font: minor-latin;">Erstes Ziel ist es, die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Verfolgungsverjährung zu konturieren und Maßstäbe für die Prüfung des einfachen Rechts zu gewinnen. Umfassend ist zu untersuchen, ob es ein „Recht auf Verjährung“ gibt, oder ob das Institut der Verjährung schlicht beseitigt werden könnte.</span></p><p class="MsoNormal"><span lang="DE" style="font-size: 11.0pt; font-family: 'Calibri',sans-serif; mso-ascii-theme-font: minor-latin; mso-fareast-font-family: 'PT Sans'; mso-hansi-theme-font: minor-latin; mso-bidi-theme-font: minor-latin;">Das zweite Ziel ist es, die Eigenheiten des Sexualstrafrechts in ihrer Ambivalenz herauszuarbeiten. Die geltende Regelung des § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB wird verfassungsrechtlich und rechtspolitisch analysiert und ein eigener alternativer Regelungsvorschlag erarbeitet.</span></p>

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Grund und Grenzen der Verfolgungsverjährung im Sexualstrafrecht

  • Marc Bauer

摘要

Dieser Band geht der Frage nach, ob die Verfolgungsverjährung Verfassungsrang hat und ob die Sonderregelung im Sexualstrafrecht verfassungsgemäß ist. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Einschränkung der Verjährung von Sexualdelikten ist eine verfassungsrechtlich fundierte Auseinandersetzung mit Sinn und Zweck der Verfolgungsverjährung im Sexualstrafrecht notwendig.

Erstes Ziel ist es, die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Verfolgungsverjährung zu konturieren und Maßstäbe für die Prüfung des einfachen Rechts zu gewinnen. Umfassend ist zu untersuchen, ob es ein „Recht auf Verjährung“ gibt, oder ob das Institut der Verjährung schlicht beseitigt werden könnte.

Das zweite Ziel ist es, die Eigenheiten des Sexualstrafrechts in ihrer Ambivalenz herauszuarbeiten. Die geltende Regelung des § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB wird verfassungsrechtlich und rechtspolitisch analysiert und ein eigener alternativer Regelungsvorschlag erarbeitet.