Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, Erhaltung der natürlichen Lebensräume
sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, Ausweisung eines Gebiets als besonderes Schutzgebiet, Sogenannte
‘für die Ausweisung maßgebliche’ Arten, Einstweilige horizontale Maßnahmen, die
für alle besonderen Schutzgebiete einheitlich angewandt werden, Unterbliebene Aufstellung individualisierter
Bewirtschaftungspläne
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